Verbraucherschutz - Einleitung

Die Interessen von Kreditnehmern sind, wenn es sich bei Ihnen um Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben oder abhängig Beschäftigte handelt, durch den Verbraucherschutz in Bezug auf Kredite umfangreich geschützt. Gerade in Bezug auf die verstärkt auftauchenden Angebote teils unbekannter Kreditanbieter innerhalb des Internet, hat der Gesetzgeber die Ansprüche der Verbraucher Ende 2004 mit dem "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen" umfassender gesichert, als dies zuvor der Fall war.

Gesetzliche Situation

Hier sind vor allem Pflichten auf Seiten der Kreditgeber verankert, die sich auf eine umfassende Information des Kunden vor einem möglichen Vertragsabschluss beziehen. Genügt der Anbieter diesen Verpflichtungen nicht, so kann der gesamte Vertrag ungültig werden. Insbesondere bezieht sich die Informationspflicht zum Verbraucherschutz auf Hintergrundinformationen in Bezug auf den Kreditgeber, sein Unternehmen, seinen Sitz, seine Repräsentanten und seine Geschäftsbedingungen, weiterhin aber auch auf die angebotenen Produkte, deren Zinsen, Gebühren und weitere Kosten.

In Verbindung mit den zu gewährenden Informationen erhält der Kunde, auch in Bezug auf Kredite, die per Internet abgeschlossen werden, ein 14tägiges Widerrufsrecht. Wurden durch den Kreditgeber nicht alle relevanten Informationen nachweislich an den Antragsteller übermittelt, so verlängert sich das Widerrufsrecht zum Verbraucherschutz auf unbegrenzte Zeit.

Für Fälle, in denen es zu Auseinandersetzungen kommt, hat die Regierung im Zuge des Gesetzesänderung eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet, die im vorgerichtlichen Stadium um Vermittlung zwischen den Parteien, im Sinne des Verbraucherschutzes bemüht ist.

Eigenverantwortung des Verbrauchers

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen kommt dem Verbraucher, angesichts der großen Menge an Anbietern und Finanzprodukten, aber auch eine verstärkte Eigenverantwortung zu. So soll er Angebote mit aller gebotenen Kritik genau auf Seriosität und Wirtschaftlichkeit prüfen, sich mit dem Anbieter auseinandersetzen und selber um die Einholung zusätzlicher Informationen und Vergleiche bemüht sein.

In Fällen von Unsicherheit können grundsätzlich die Verbraucherzentralen über die Seriosität bestimmter Anbieter befragt werden. Auch Testberichte in der anerkannten Fachpresse stellen eine adäquate Möglichkeit dar, um einen Überblick über die seriösen Anbieter und deren Konditionen am Kreditmarkt zu gewinnen.

Verdächtige Angebote

Verbraucherschützer warnen im Bezug auf Risiken und ungünstige Konstruktionen vor allem vor bestimmten Angeboten, die mit ungewöhnlichen Leistungen oder speziellen Konditionen werben und hinter denen sich häufig unseriöse Angebote verbergen.

Häufig stößt man im Internet auf Angebote, die eine Kreditvergabe ohne Schufa-Auskunft anbieten. Grundsätzlich gilt, dass ein Kreditvertrag, der für den Kreditgeber mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, in jedem Fall teurer ist, als ein besser gesichertes Darlehen. Da im Bereich von Ratenkrediten eine Schufa-Anfrage als obligatorisch angesehen werden kann, verstehen sich die allgemein gültigen Zinssätze und Konditionen grundsätzlich zunächst abgestimmt auf ein durchschnittliches Risiko. Hier müssen insofern die konkreten Konditionen detailliert verglichen werden, um den Abschluss eines ungünstigen Vertrages zu vermeiden.

Fordert der Kreditgeber schon vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages eine Bearbeitungsgebühr, so ist Vorsicht geboten. Die Entrichtung der Gebühr ist keine Gewähr dafür, dass dem Kreditwunsch entsprochen wird, so dass im Vorfeld bezahlte Bearbeitungsgebühren in der Regel als verloren gelten können. Die Bandbreite der Anbieter reicht hier von lediglich ungeschickten Angeboten bis hin zu regelrechtem Betrug, so dass eine erhöhte Aufmerksamkeit sinnvoll ist.

Werden innerhalb der Auslobung zwar Nominal- jedoch keine Effektivzinsen angegeben, so handelt der Anbieter gesetzwidrig und verstößt gegen seine Informationspflichten. Angebote dieser Art sollten von daher durch den Verbraucher nicht in Betracht gezogen werden. Der Kunde hat das Recht, über die tatsächlichen und vollumfänglichen Kosten, die im Rahmen einer Kreditaufnahme auf ihn zukommen, aufgeklärt zu werden, um so zu einem angemessenen Vergleich verschiedener Angebote gelangen zu können.

Gleiches gilt für die transparente Darstellung sämtlicher Kosten und Konditionen im Allgemeinen. Werden diese nicht übersichtlich und verständlich dem Interessenten gegenüber kommuniziert, so ist zu unterstellen, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt, in dessen Verträgen versteckte Kosten verborgen sind. Ein seriöser Anbieter wird schon aus eigenem Interesse heraus alle relevanten Daten in deutlicher Form kommunizieren, um einen Kunden für sein Angebot zu gewinnen, der sich über die Tragweite seiner künftigen Verpflichtungen im Klaren ist.

Einige Anbieter erklären den Abschluss einer Versicherung, hier zum Beispiel einer Lebensversicherung zur Abdeckung der Restschuld im Todesfall des Kreditnehmers, für zwingend erforderlich, um einen Kredit gewähren zu können. Da man in diesem Zusammenhang von einer Zwangsversicherung sprechen kann, sollten diese Angebote einer besonders kritischen Prüfung unterzogen werden, die sich vor allem auch auf die Kosten für die geforderte Versicherung ausdehnen sollten.

Im Bereich der Online-Kreditvermittlung werben viele Anbieter mit einer Auszahlung des Kreditbetrages per Postanweisung, anstelle einer Überweisung auf das Girokonto des Kreditnehmers. Wenngleich hier für den Antragsteller häufig eine Anonymität realisiert wird, die er für vorteilhaft hält, muss beachtet werden, dass eine solche Abwicklung wesentlich höhere Kosten verursacht, die in Form der bestehenden Konditionen dem Kreditnehmer auferlegt werden.