Einleitung und Definition
Die Schufa Holding AG, eigentlich Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung wurde mit dem Ziel im Jahr 1927 gegründet, Daten über private Bürger zu sammeln und bereit zu stellen, die Aufschluss über die Bonität, das Verhalten in Bezug auf wirtschaftliche Transaktionen und das Ausmaß der persönlichen Verschuldung geben sollen. Aus den aufbereiteten Daten ergibt sich so eine standardisierte Einschätzung über die Kreditwürdigkeit des angefragten Bürgers.
Unternehmen dürfen die Schufa-Informationen lediglich dann abrufen, wenn der künftige Vertragspartner dieser Vorgehensweise zuvor schriftlich zugestimmt hat. Üblich sind Anfragen bei der Schufa bei allen Arten von kreditbedingenden Bankgeschäften und zusätzlich bei Abschluss von Raten- oder Mietkäufen sowie bei Verträgen, innerhalb derer dem Verbraucher zunächst Leistungen zur Verfügung gestellt werden, die er dann später zu bezahlen hat, wie etwa Telefon- und Mobiltelefonverträge oder Nutzungsverträge für Pay-TV-Angebote.
Darüber hinaus kann ein Verbraucher ebenfalls eine Schufa-Anfrage über sich selber stellen, um Aufschluss über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Dies ist sowohl in kostenloser Weise direkt bei einer der Schufa-Geschäftsstellen möglich, als auch per Internet oder Telefon, wobei hierbei die Informationen später zugesandt werden und eine Bearbeitungsgebühr fällig wird.
Die Schufa hat innerhalb öffentlicher Diskussionen, über ihre ethische und moralische Rolle innerhalb der Gesellschaft, immer wieder darauf verwiesen, dass sie durch ihre Arbeitsweise, neben den Diensten für die kreditgebende Wirtschaft, eine Barriere gegen die Überschuldung privater Bürger errichtet und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leistet.
Welche Daten werden von der Schufa gespeichert?
In der Datenbank der Schufa finden sich zunächst die persönlichen Kontaktdaten der gespeicherten Personen, also Name, Geburtsdaten, Geschlecht, aber auch aktuelle und vorherige Adressen, die zur eindeutigen Identifizierung herangezogen werden. Die spezifischen Daten lassen sich in drei thematische Bereiche aufteilen: Zum einen die Informationen über bestehende Verträge und deren finanzielle Auswirkungen, desweiteren Daten über das individuelle Zahlungsverhalten und schließlich Informationen über öffentlich bekannte Statusveränderungen und amtliche Maßnahmen.
Insofern werden also zunächst bestehende Bankverbindungen, Konten, Überziehungsrahmen, Kredit- und Leasingverträge, Kreditkarten, Telefonverträge und Kundenkonten bei Versandhäusern gespeichert, jeweils mit den korrespondierenden Beträgen, Laufzeiten und Zahlungsbedingungen. Hinzu kommen nun Daten über unbezahlte und unbestrittene Forderungen, die bereits mehrfach gemahnt wurden, oder die bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren gewesen sind. Schließlich enthält die Schufa-Akte Informationen über die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, entsprechende Haftbefehle und darüber hinaus über die Beantragung, Abweisung, Eröffnung oder Einstellung von Insolvenzverfahren.
Was sind die Folgen negativer Schufa-Einträge?
Ergibt die Schufa-Anfrage eines Unternehmens, dass ein künftiger Vertragspartner über negative Merkmale verfügt, so kann dies dazu führen, dass ein entsprechender Antrag durch das Unternehmen abgelehnt wird. Hat der Kunde beispielsweise in der Vergangenheit seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder in in anderer Form gegen vertragliche Auflagen verstoßen, so wird zum einen kritischer geprüft und in der Folge entweder mit verschärften Vertragsbedingungen oder einer vollständigen Ablehnung des Kunden reagiert. Verschärfte Bedingungen können in der Forderung bestehen, eine Kaution zu hinterlegen oder zur Folge haben, dass nur sehr kurze Zahlungsziele gewährt werden.
Ein negativer Eintrag im Verzeichnis der Schufa kann dazu führen, dass bestimmte, selbst alltägliche Verträge, wie ein Telefonvertrag oder der Einkauf bei einem Versandhaus gegen offene Rechnung, nicht zustande kommt. Während viele Unternehmen vorhandene Negativmerkmale unterschiedlich und unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Härte qualitativ beurteilen, lehnen andere einen potentiellen Kunden unmittelbar ab, sobald die Schufa Einträge aufweist, die negativ beurteilt werden. Im Falle von mehreren Negativmerkmalen, steht die Ablehnung im Prinzip bereits im Vorfeld fest.
Umgang mit der Schufa
Für den Verbraucher sollte immer Klarheit darüber bestehen, dass, durch die Tätigkeit der Schufa, bestimmte, finanzielle Verhaltensweisen der Vergangenheit einen starken Einfluss auf die Gewährung künftiger Leistungen haben. Insofern gilt, dass man darum bemüht sein sollte, negative Einträge zu vermeiden. Kommt es zu Situationen, in denen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder vollumfänglich erfüllt werden können, so empfiehlt es sich grundsätzlich, mit dem Vertragspartner hierüber in Dialog zu treten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Dies erlaubt in vielen Fällen zum einen die Aufrechterhaltung von geschäftlichen Beziehungen und vermeidet auf der anderen Seite aktiv das Risiko negativer Einträge.
Ist es dennoch zu einem solchen gekommen, so sollte der Verbraucher darum bemüht sein, diesen wieder aus der Schufa Datenbank entfernen zu lassen. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die entsprechende Schuld zu begleichen, oder zumindest eine einvernehmliche Lösung mit dem Vertragspartner, wie etwa eine Ratenzahlung, zu vereinbaren. Eine Bestätigung über die Erledigung der Sache aus der Sicht des Vertragspartners kann dann gegenüber der Schufa verwendet werden, um aktiv den betreffenden Eintrag löschen zu lassen. Kümmert sich der Verbraucher nicht aktiv um die Löschung, so speichert die Schufa den Datensatz für mindestens drei Jahre.
Da es möglich ist, dass man als Verbraucher über negative Einträge verfügt, ohne dies selber zu bemerken, empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit eine Selbstauskunft einzuholen, um den eigenen Status in dem Verzeichnis zu überprüfen und unter Umständen aktiv korrigieren zu lassen.