Kreditarten: Einleitung
Im allgemeinen Sinn des Begriffs handelt es sich bei einem Kredit um die Überlassung von Geld über eine bestimmte Zeit und zu bestimmten Bedingungen. In der weiteren Auslegung kann sich die Gewährung von Kredit auch auf andere Dinge beziehen, Beispiele hierfür sind die Überlassung von Waren oder dem Recht, eine Sache zu gebrauchen. In Bezug auf Kredite, die Geld betreffen, ist die genaue Konstruktion der Überlassung meist von standardisierten Verfahren und Bedingungen, den so genannten Konditionen, getragen. Die Konditionen beziehen sich vorrangig auf die Zeitdauer einer Geldüberlassung (Laufzeit), die Art der Rückzahlung des geliehenen Betrages (Tilgung), die prozentualen Aufschläge als Gegenwert zur Nutzung (Zinsen) und die entstehenden Kosten für die Verwaltung, Abwicklung und Besicherung des Engagements (Gebühren).
Kredite werden meist danach unterschieden, welchen Personenkreisen sie überlassen werden und zu welchem Zweck das geliehene Geld eingesetzt wird. Grundsätzlich erfolgt hiernach zunächst eine Einteilung der Kreditarten in private und geschäftliche Kredite. Während das private Darlehen meist genutzt wird, um etwas anzuschaffen und die Kosten hierfür auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, oder um kurzfristige Engpässe und Wartezeiten auf eingehende Gelder zu überbrücken, so handelt es sich bei Krediten für Geschäftskunden in der Regel um Beträge, die zur Investition genutzt werden, um in Zusammenhang hiermit höhere oder neue Erträge zu erzielen.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Kreditarten von privaten Krediten vermittelt:
Verfügungskredite
Unter Verfügungskrediten versteht man finanzielle Spielräume, die einem Bankkunden auf dessen Girokonto ohne besondere Sicherheiten und ohne eine Zweckgebundenheit eingeräumt werden. Man bezeichnet diese auch als Dispositions- oder Überziehungskredite. Zu verhältnismäßig hohen Zinsen hat der Kunde hier die Möglichkeit, das Guthaben auf seinem Konto in einem bestimmten Maß zu überziehen, um so Engpässe, Wartezeiten auf Geldeingänge oder andere, situativ bedingte, Bedarfssituationen zu überbrücken. Hierzu ist in der Regel kein Kreditantrag erforderlich, da die meisten Geldinstitute den Überziehungsrahmen, nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit, selbständig einreichen. Als Größenordnung wird hier meistens das Dreifache der regelmäßigen, monatlichen Einkünfte in Ansatz gebracht, vorausgesetzt, dass sich eine Regelmäßigkeit in Bezug auf Ein- und Ausgänge auf dem jeweiligen Konto feststellen lässt.
Anschaffungskredite und Baufinanzierungen
Der Anschaffungskredit kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Kunde ein bestimmtes Konsumgut erwerben möchte, hierzu allerdings nicht über genügend freies Geld verfügt. Klassische Anwendungsbeispiele sind Kredite für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen, Wohnungseinrichtungen, Kunstgegenständen oder Dingen, die zur Ausübung eines Hobbys benötigt werden. In manchen Fällen kommt es dazu, dass eine Sicherheitsübereignung des erworbenen Gegenstandes an die Bank erfolgt, die erst mit der vollständigen Rückzahlung des Kredites rückgängig gemacht wird. Auch die Kombination mit Versicherungen ist üblich, im Falle von Kraftfahrzeugen wird so häufig mit einer Vollkasko-Versicherung gearbeitet, die sichert, dass auch bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges, dessen Zeitwert unmittelbar wieder ersetzt wird. Auch Lebensversicherungen, die im Falle des Todes des Kreditnehmers den Restschuldbetrag abdecken, werden je nach Anschaffung und Risikoeinschätzung durch die kreditgebenden Banken gefordert.
Im Falle von einer Baufinanzierung wird durch den Kunden Geld geliehen, um den Kauf, den Bau oder den Umbau einer Immobilie, meist über einen langen Zeitraum von bis zu 30 Jahren, in Raten gegenüber der Bank zu tätigen. Hier kommen viele verschiedene Gestaltungsformen und Kreditarten zum Einsatz, wobei das gängigste Verfahren darin besteht, dass es zu einer Eintragung der Bank in das Grundbuch des jeweiligen Objektes kommt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verändert sich seine wirtschaftliche Situation, so kann die Bank einen Verkauf oder eine Versteigerung des Objektes erzwingen, um die eigenen Forderungsbeträge zu sichern. Die Baufinanzierung wird häufig in Kombination mit anderen Verträgen realisiert, so zum Beispiel mit Bausparverträgen oder vermögensbildenden Lebensversicherungen, um in Bezug auf die Zinsen oder die Effizienz der Tilgung Vorteile für den Kunden zu erzielen.
Im Rahmen von spezifischen Finanzierungsmodellen, können Immobilien auch geleast werden. Hierbei kommen Konstruktionen zum Einsatz, innerhalb derer der Käufer das Objekt zunächst erwirbt, dann an den Leasinggeber verkauft und an diesen über einen fixierten Zeitraum bestimmte Nutzungsentgelte entrichtet.
Sonstige Kreditarten
Neben den bereits genannten, gängigen Kreditarten, sind zusätzlich speziellere Formen von Darlehen verfügbar, die in besonderen Situationen zum Einsatz kommen. Beispiele hierfür sind Zwischen- und Vorfinanzierungen, die dem Zweck dienen, fixierte Zeiträume zu überbrücken, in denen auf anderweitige Geldeingänge gewartet wird. Vor allem im Zusammenhang mit Baufinanzierungen kann es dazu kommen, dass Wartezeiten auf die Zuteilung bestehender Bausparverträge überbrückt werden müssen. Auch im Falle von erwarteten Leistungen durch Versicherungen kann eine Vorfinanzierung den finanziellen Spielraum des Kunden erhalten.
Verfügt ein Verbraucher über Wertpapiere, so besteht hier eine standardisierte Möglichkeit, diese zu beleihen, um kurzfristig finanzielle Spielräume zu erlangen. Während ein Verkauf bestehender Papiere in Bezug auf Kursverläufe und Steuerlasten ungünstig sein kann, stellt die Beleihung dieser Werte ein Mittel dar, um zu meist günstigen Konditionen, finanziell flexibel zu bleiben, ohne den ursprünglichen Vermögensplan zu unterbrechen oder sogar zu zerstören.