Einleitung und Definition BASEL II

Unter dem Begriff Basel II (oder auch "Basel 2") versteht man eine Sammlung von Vorschriften, die der gesamten kreditgebenden Wirtschaft Europas, mithin allen Banken, Sparkassen und anderen Geldinstituten vorgeben, unter welchen Voraussetzungen und unter Einhaltung welcher Regelungen Kredite an Privatpersonen und Unternehmen vergeben werden dürfen. Entsprechende EU-Richtlinien schreiben eine Anwendung der Basel II Prinzipien seit dem 01.01.2007 für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend vor.

Das Verfahren ist eine Weiterentwicklung des unter Basel I bekannten Anforderungskataloges aus dem Jahre 1988. Die gemeinsame Zielsetzung beider Statuten besteht in der Abwendung von globalen Bankkrisen, infolge von Kreditvergaben mit hohen Risikofaktoren und soll die gesamteuropäische Bankenlandschaft nicht nur effektiv absichern, sondern darüber hinaus für gleiche Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa sorgen.

Konkret ist das Basel II Programm aus insgesamt drei Elementen, dem so genannten Basel II Akkord, aufgebaut. Es handelt sich im Einzelnen um die Bereiche Mindesteigenkapitalanforderungen, bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und erweiterte Offenlegung, die allesamt miteinander verknüpft sind und deren Zusammenspiel in standardisierten Anwendungsformen mündet. Im ersten Bereich geht es um eine gleichmäßige Beurteilung der Eigenkapitalsituation einer Bank, unter Einbeziehung der Kreditausfallrisiken, der Risiken aufgrund globaler Marktveränderungen und schließlich der Unwägbarkeiten, die sich aus den individuellen operativen Strukturen einer Bank ergeben. Der zweite Bereich legt Verfahren der Bankenaufsicht fest, mit denen Sicherheits- und Performancewerte eines Geldinstitutes gemessen und beurteilt werden können, während der dritte Bereich, die erweiterte Offenlegung, den entsprechenden Instituten ein transparentes Reporting im Bereich der qualitativen und quantitativen Bewertung auferlegt.

Basel II in der Praxis

In der Praxis bedeutet dies für die Banken, dass gewährte Darlehen, in Abhängigkeit zu deren jeweiligen Risiken, mit mehr Eigenkapital der Bank unterlegt werden muss. Handelte es sich innerhalb von Basel I hierbei um standardisierte 8% auf alle Außenstände, so setzt Basel II hier, je nach Einschätzung der jeweiligen Risiken einer Kreditvergabe, mit zwischen 0 und 150% an. In der Folge bedeutet dies zum einen, dass entsprechende Prüfungsverfahren im Rahmen von Kreditanträgen wesentlich komplexer ausfallen, da es im Interesse der Bank liegt, dass Risiko möglichst gering einschätzen zu können, zum anderen, dass Kreditvergaben mit höherem Risiko wesentlich höhere Zinsen einhergehen. Die geänderte Sachlage, in Bezug auf die Gewährung von Krediten und deren Kosten, in Form von Zinsen und Gebühren, wirkt sich gleichermaßen auf Privat- wie auf Geschäftskunden aus.

Da innerhalb der Banken und ihrer Mitarbeiterstrukturen, gewährte Darlehen und Kreditlinien gegenüber der Bankenaufsicht vollumfänglich gerechtfertigt werden müssen, greifen die Institute nach Möglichkeit zu standardisierten Verfahren, um die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers, unter Einbeziehung der jeweiligen Risikowerte, möglichst objektiv einschätzen zu können. Lagen zuvor zahlreiche Entscheidungsprozesse auf der Seite der Kundenbetreuer einer Bank, die vielfach aus ihrer beruflichen Erfahrung oder der persönlichen Kenntnis eines Kunden heraus reagieren konnten, so sind diese nun stattdessen gezwungen, grundsätzlich zum Standardverfahren zu greifen. Die Einschätzung von Bonitäts- und Verhaltenswerten bezeichnet man als „Scoring“, innerhalb dessen, in Anlehnung an einen umfangreichen Katalog von Fragen, Feststellungen und Analysen, eine möglichst gleichartige Beurteilung sämtlicher Kunden unter möglichst objektiven Maßstäben, erfolgen soll.

Folgen von Basel II für Privatkunden

War es in früheren Zeiten so, dass innerhalb eines persönlichen Gespräches mit dem meist langjährig bekannten Kundenbetreuer einer Bank, ein gewünschtes Darlehen beantragt und zumeist noch im selben Gespräch entschieden werden konnte, so steht an dieser Stelle, in Folge von Basel II, ein Verfahren der statistischen Datenerhebung über einen Kunden. In diesem, als Scoring benannten, Verfahren, werden vorrangig zwei Arten von Einschätzungen getroffen. Zum einen werden hierzu die persönlichen Eigenschaften des Antragstellers einer Überprüfung unterzogen, zum anderen seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Innerhalb der persönlichen Daten spielen Merkmale wie der Beruf, der Arbeitgeber, die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses, die familiären Umstände, der Charakter der persönlichen Kontoführung und das Vorhandensein von positiven oder negativen Schufa-Informationen eine Rolle, ebenso aber auch die Wohngegend, das Alter des Antragstellers und sonstige persönliche Eigenschaften. Innerhalb der wirtschaftlichen Beurteilung spielen nun die Höhe des Einkommens, das Vorhandensein von Vermögenswerten, Sicherheiten oder Bürgen, die Existenz anderweitiger Schulden und die zu erwartenden Ausgaben eine Rolle. Ist der Kunde bei der Bank bereits hinlänglich bekannt, so können auch persönliche Einschätzungen in gewissem Umfang in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Das Scoringverfahren soll zum einen aussagekräftige Daten über den antragstellenden Kunden ergeben, zum anderen den strengen Basel II Auflagen entsprechen und dabei dennoch eine zügige Bearbeitung des Antrages möglich machen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden sämtliche erfassten Merkmale innerhalb eines Punktesystems gewichtet. Der Punktwert, der hierbei einem Kunden zugewiesen wird, trägt die Bezeichnung „Score“. Von ihm hängt vollständig ab, ob einem Kreditantrag zugestimmt wird und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Auch die Schufa hat sich mittlerweile an diese Anforderungen angepasst und stellt für jeden Verbraucher, über den Daten vorhanden sind, ebenfalls einen Scoring-Wert zur Verfügung. Das genaue Berechnungssystem des individuellen Scores, hält das Unternehmen streng unter Verschluss, was in der Vergangenheit häufig stark kritisiert wurde. Da es nur teilweise auf den konkreten Verhaltensweisen eines Kunden basiert, auf die dieser damit einen Einfluss hat, darüber hinaus aber auch Merkmale einbezieht, die nicht von den betroffenen Personen selber zu verantworten liegt, sondern die sich eher aus allgemeinen Statistiken herleiten, wird hier ein gewisses Maß an Willkür unterstellt, das in vielen Fällen nicht wirklich geeignet ist, die tatsächliche Bonität einer Person ausreichend und zutreffend zu beschreiben.