Anschaffungskredit - Einleitung

Von einem Anschaffungskredit wird immer dann gesprochen, wenn ein Verbraucher die Anschaffung eines Gegenstandes oder Objektes plant, für das ihm die erforderlichen finanziellen Mittel in Form der vollständigen Summe fehlen und er die Bezahlung insofern in Raten vornehmen möchte. Zwar ist es in Einzelfällen auch möglich, unmittelbar mit dem Verkäufer eine Teilzahlung zu vereinbaren, allerdings kann der Kreditnehmer eine Reihe von Vorteilen realisieren, wenn er in der Lage ist, dem Verkäufer gegenüber unmittelbar und vollständig zu zahlen. Diese Vorteile beziehen sich zum einen darauf, dass bei Barzahlung meist ein besserer Preis ausgehandelt werden kann und dass das Objekt unmittelbar in das Eigentum des Käufers übergeht und das, zum anderen, Unternehmen die Teilzahlungen anbieten, hierfür häufig Zinsen und Gebühren in Rechnung stellen, die über die Konditionen von Banken hinaus gehen.

Der Anschaffungskredit zeichnet sich dadurch aus, dass hier ein wertiger Gegenstand angeschafft wird, der im Idealfall einen adäquaten Gegenwert zu dem geliehenen Geldbetrag darstellt. So können sich Kreditgeber und Kreditnehmer darüber sicher sein, dass ein Objekt, dessen Wert ermittelbar ist, im Zentrum des Darlehens steht und das gewährte Beträge nicht zur Deckung allgemeiner Kosten genutzt werden.

Abwicklung des Anschaffungskredits

Je nach Art der geplanten Anschaffung stellen viele Banken bereits standardisierte Kreditprodukte zur Verfügung, die sich in Konstruktion, Besicherung und Konditionen voneinander unterscheiden. Im ersten Schritt, nachdem der Konsumwunsch aufgetreten ist, wird sich der Kunde von daher mit der Bank in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob ein entsprechender Kreditwunsch realisierbar ist.

Im Gespräch erörtern Kreditinstitut und Kunde sodann die näheren Umstände und Details der geplanten Anschaffung, wie zum Beispiel den konkreten Bedarf, den Verkäufer oder Händler, den Wert des Produktes in Verbindung mit seinem Anschaffungspreis und die Sinnfälligkeit der Anschaffung. Ist die Bank grundsätzlich bereit, den Kredit zu gewähren, so wird in Abhängigkeit zu den ermittelten Details ein Angebot in Bezug auf die Konditionen, also Laufzeit, Tilgung, Zinsen und Gebühren unterbreitet. Je nach Art der Anschaffung und abhängig von den persönlichen Eigenschaften des Kreditnehmers kann es dazu kommen, dass die Bank eine Sicherheitsübereignung des anzuschaffenden Objektes fordert. Dies bedeutet, dass, im Falle von Zahlungsausfällen in Bezug auf die meist monatlichen Raten oder bei einer massiven wirtschaftlichen Verschlechterung der Situation des Kreditnehmers, das angeschaffte Objekt in den Besitz der Bank übergeht, die es dann veräußern kann, um die eigenen Forderungen sicher zu stellen.

Ebenso ist es möglich, dass von Seiten der Bank der Abschluss bestimmter Versicherungen gefordert wird. Hierbei wird entweder das Objekt selber abgesichert, oder das Leben des Kreditnehmers, in Form einer Lebensversicherung, die im Todesfall für die Restverschuldung aufzukommen hat. Erfolgt ein beiderseitiges Einverständnis mit den angebotenen Konditionen und Bedingungen, so kommt es zum Kreditvertrag, wobei die Laufzeit von Anschaffungskrediten in der Regel sechs Jahre nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt sodann entweder auf das laufende Konto des Kreditnehmers oder unmittelbar an den Verkäufer des Objektes. Grundsätzlich gilt hierbei, dass ein Anschaffungskredit zweckgebunden erteilt wird. Der Kreditnehmer ist insofern nicht dazu berechtigt, den Kreditbetrag für andere Zwecke als die Anschaffung des Objektes zu nutzen.

Innerhalb der Zinsgestaltung wirkt sich vor allem aus, wie hoch die kreditgebende Bank das Risiko der gesamten Konstruktion einschätzt. So soll der Gegenstand zum einen über die gesamte Kreditlaufzeit einen angemessenen Wert behalten, um so, auf dem Wege eines möglichen späteren Verkaufs, eventuell vorhandene Restschulden ausgleichen zu können. Auch die Person des Kreditnehmers wird in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Situation und seine Zuverlässigkeit beurteilt.

Zielgruppe für Anschaffungskredite

Der Anschaffungskredit steht Personen zur Verfügung, die im Rahmen von regelmäßigen Einkünften und einer stabilen wirtschaftlichen Lage garantieren können, dass die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Kreditvertrages von ihnen erfüllt werden können. Da die Bank im Rahmen des Beantragungsverfahrens prüft, inwieweit die finanziellen Möglichkeiten des Kunden ausreichen, um die monatlichen Belastungen durch den Kredit zu decken, muss der Kreditnehmer überzeugend darstellen können, wie er die langfristige Bedienung des Darlehens sicher stellen kann.

In vielen Fällen werden Anschaffungskredite dann genutzt, wenn der Gebrauch eines Objektes über einen langen Zeitraum erfolgt und insofern auch die Bezahlung an diesen Zeitraum angepasst werden soll. So bezieht er sich häufig auf die Einrichtung von Haus oder Wohnung, den Erwerb von Kunstgegenständen, die Anschaffung von Kraftfahrzeugen oder den Kauf von Gegenständen, die im Zusammenhang mit einem ausgeübten Hobby Verwendung finden. Hierbei kann es sich um Sportartikel, elektronische Geräte, Luxusgegenstände oder andere Ausstattungselemente handeln.

Kreditgeber für Anschaffungskredite

Anschaffungskredite werden von den meisten Banken mit ausgeprägter Privatkundenstruktur angeboten und häufig in Form standardisierter Modelle und Verträge realisiert. Über bestehende Angebote hinaus, wo in Vermittlung durch den jeweiligen Händler oder Verkäufer Kreditmittel beantragt und in Anspruch genommen werden, steht der Anschaffungskredit im Zentrum der klassischen Hausbankaktivitäten.